Kandidaten-Check des Kreisverbands der Hebammen Münster

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Hier gehts zum Kandidaten-Check des Kreisverbands der Hebammen Münster, Mitglied im Landesverband der Hebammen NRW e.V. V.

Wahlprüfsteine zu hebammenspezifischen Fragen für die Landtagswahl 2010

Sehr geehrte Damen und Herren!

Der Landesverband der Hebammen NRW mit Sitz in Köln vertritt landesweit 3.500 Hebammen.
Unsere Mitglieder spiegeln alle Spektren der Hebammentätigkeit wider: Hebammen, die freiberuflich oder angestellt arbeiten, die Vorsorgen, Geburtshilfe sowie Betreuung in der Schwangerschaft und im Wochenbett bis zum Ende der Stillzeit anbieten, Kursreferentinnen, Geburtshaushebammen, Familienhebammen und Schülerinnen der Hebammenschulen.

Verschiedene Themen brennen uns Hebammen in NRW unter den Nägeln. Als landesweit agierender Berufsverband möchten wir unseren Mitgliedern Entscheidungshilfen für die kommende Landtagswahl 2010 an die Hand geben. Wir bitten Sie daher um Positionsnahme zu den folgenden Themen und Fragestellungen.

Herzlichen Dank!

Allgemeine Situation der Geburtshilfe durch Hebammen

In Deutschland haben alle Frauen das Recht auf Hebammenhilfe.

Angefangen mit der Feststellung der Schwangerschaft, der Durchführung der Mutterschaftsvorsorge, die Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden und bei Wehen. Während der Geburt – hier gilt sogar die Hinzuziehungspflicht – und die Betreuung im Wochenbett. Darüber hinaus bis zum Ende der Stillzeit.
Wir wissen, dass eine aufmerksame und vertrauensvolle Begleitung einer Frau/eines Paares in dieser Phase ihres Lebens vor Krankheiten schützen kann und den Lebensanfang nicht nur gut unterstützt, sondern die lebenswichtige Beziehung eines Kindes zur Mutter/den Eltern fördert. Die meisten Frauen sind gesunde Schwangere und die meisten ihrer Kinder werden gesund geboren. Aufgabe der Hebamme ist hier, Frauen/Paare schon in der Schwangerschaft zu ihrer eigenen Gesundheit und deren Erhaltung zu beraten und sie darin zu unterstützen, sich auf die Elternschaft vorzubereiten, um für das Kind beste Startmöglichkeiten ins Leben zu bieten. Dazu gehört auch, dass die Frauen die Möglichkeit haben den Geburtsort ihres Kindes frei auswählen zu können.
Um hier keine Versorgungslücken entstehen zu lassen, hat sich der Landesverband der Hebammen zur Aufgabe gemacht, auf Unzulänglichkeiten hinzuweisen, die gravierende Auswirkung auf die Hebammenbetreuung in NRW haben können bzw. haben werden. Durch die desolate Vergütung der Hebammenleistungen, gibt es inzwischen weiße Flecken auf der NRW Landkarte, in denen nur vereinzelt Hebammen bestimmte Leistungen anbieten, oder sich wegen zu schwacher Verdienstmöglichkeiten aus dem Beruf zurück ziehen. Hier muss dringen Abhilfe
geschaffen werden, damit im Zuge der „Ambulant vor Stationär – Politik“ nicht ein enormer Hebammenmangel in Zukunft entsteht. Eine nicht unerhebliche Rolle spielt hier, dass die Entfernungen zu Geburtskliniken für die Frauen/Paare immer größer werden.

Prävention

„Vorbeugen ist besser als Heilen“. Dieser Grundsatz ist Allgemeingut. In der Versorgung der
Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerinnen wird er jedoch vernachlässigt. Die physiologischen Vorgänge in der reproduktiven Phase von Frauen zeichnen sich aus durch eine zunehmende Pathologisierung und Risikoorientierung. Gesundheitsfördernde Ansätze scheitern an deren
Finanzierung. Im bestehenden § 20 SGB V sowie in dem darauf zurück zu führenden Präventionsleitfaden der Krankenkassen ist die besonders prägende Phase der Schwangerschaft genauso wenig vorgesehen wie der Beruf der Hebamme als Anbieter von Präventionsleistungen. Auch im viel diskutierten 2 Präventionsgesetz ist bisher keine Berücksichtigung vorgesehen. Dies ist zurückzuführen darauf, dass sich Prävention an Volkskrankheiten orientiert. Diese haben ihren Ursprung häufig in der
Pränatalphase und der frühen Kindheit. Bekannt ist, dass in der sensiblen Phase der
Schwangerschaft Angebote von Prävention und Gesundheitsförderung besonders erfolgreich sind und, dass Angebote von Hebammen gut angenommen werden. Als Beispiele sind hier Raucherentwöhnung, Ernährung der Mutter, frühkindliche Ernährung, Angebote zum Beckenbodentraining und Entspannungstraining zu nennen.

Fragen:
Welche Konzepte haben Sie, damit Prävention und Gesundheitsförderung bereits am Anfang des Lebens Berücksichtigung finden?
Wie stellen Sie sicher, dass Hebammen als Anbieterinnen von Leistungen zur Prävention und Gesundheitsförderung in den gesetzlichen Regelungen Berücksichtigung finden?

Antworten:
Wir schließen uns dem Grundsatz „Vorbeugen ist besser als Heilen“ vollstens an: Deshalb machen wir uns stark für mehr Prävention und mehr Gesundheitsförderung. Dies ist für uns ein wichtiger Baustein um vom derzeitigen Reparaturbetrieb in der Gesundheitspolitik weg zukommen. In der Gesundheitsprävention sind die Bedürfnisse und Lebenslagen aller Menschen zu berücksichtigen. D.h. wir fordern mehr Präventionsleistungen in der Schwangerschaft, in den Kindertagesstätten und den Schulen, in den Familien, im Stadteil, im Arbeitsleben und im Alter.
Wir fordern deshalb auf bundesebene ein wirksames Präventionsgesetz, dass die finanziellen Voraussetzungen dafür schafft, dass die in den Kommunen bereits bestehenden Angebote der Gesundheitsförderung eine verlässliche Basis erhalten und sich bei bei guter Qualitiät weiter entwickeln können. An dieser Finanzierung müssen die Sozialversicherungen, aber auch die privaten Krankenkassen und der Staat beteiligt werden. Die zahlreichen Professionen als Anbieter/-innen von Leistungen sind aus unserer Sicht im Präventionsgesetz zu berücksichtigen mit dem Ziel der Sicherstellung der Qualität und der Förderung der Wirksamkeit von Präventions-, Gesundheitsförderungs- und Früherkennungsmassnahmen .

Situation der Hebammen in den Krankenhäusern

Es gibt für Hebammen in den Krankenhäusern zwei unterschiedliche Beschäftigungsformen: als angestellte Hebamme oder freiberuflich als Beleghebamme.
Die Deckungslücken bei der Krankenhausfinanzierung wirken sich in der Geburtshilfe vor allem im personellen Bereich negativ aus. Die Budgetregelung hat dazu geführt, dass vereinbarte Stellenschlüssel keine Gültigkeit mehr haben. Der Kostensenkungswettbewerb wird auf dem Rücken der Beschäftigten und nicht zuletzt auf dem der werdenden Mütter und ihrer Kinder ausgetragen.
Der Personalmangel im Kreißsaal führt seit Jahren zu einer Zunahme der technisierten Geburtshilfe. Im Krankenhaus finden derzeit nur noch 7 Prozent aller Geburten ohne Interventionen statt. Wenn eine Hebamme mehrere Frauen in unterschiedlichen Phasen der Geburt gleichzeitig betreuen muss, führt das zu einer erhöhten Rate an Dammschnitten, Periduralanästhesien, Kaiserschnitten und Critical Incidents, also Beinaheschadensfällen. Dies führt zu unnötigen Kosten und zu vermeidbaren
gesundheitlichen Folgeschäden bei Mutter und Kind. Die im Krankenhaus erfahrenen Defizite wirken sich auf den Lebensalltag der betroffenen Frauen und ihrer Familien, sowie auf die weitere Familienplanung aus.

Fragen:
Eine hochwertige Versorgung der werdenden Mütter ist eng gekoppelt an gute
Arbeitsbedingungen für Hebammen. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um diese zu verbessern?
Seit dem Jahr 2005 sind viele geburtshilfliche Abteilungen in NRW geschlossen worden. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um eine wohnortnahe Versorgung in der Geburtshilfe für die Frauen auch in Zukunft zu gewährleisten?

Antwort:
Wir halten die Quoten zur Personalausstattung auch in der Geburthilfe für sinnvoll. Voraussetzung ist ein geeignetes Verfahren zur Personalbemessung.
Die Schließung von Abteilungen für Geburtshilfen hat vielerorts für Empörung gesorgt. Aus unserer Sicht, muss eine wohnortnahe Versorung in der Geburtshilfe gewährleistet werden, es müssen die individuellen örtlichen Gegebenheiten und Strukturen berücksichtigt werden.

Vergütung der angestellten Hebammen

Ein EU-Kommissionsbericht hat gezeigt, dass das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern in Deutschland dramatische Ausmaße angenommen hat. Bezogen auf den Stundenlohn beträgt die Entgeltdifferenz mittlerweile 22 Prozent.

Das ist nicht nur ungerecht, sondern auch verwunderlich, denn Frauen sind in der Regel laut statistischer Erhebung besser ausgebildet als Männer, werden aber schlechter bezahlt. Das trifft vor allem auf frauentypische soziale Berufe zu. Eine diskriminierende Entlohnung lässt sich am Beruf der Hebamme besonders gut verdeutlichen. Hebammen sind Expertinnen für die normale Schwangerschaft, die Geburt und das Wochenbett. Sie tätigen neben der üblichen medizinischen
Vorsorge, die mit der ärztlichen vergleichbar ist, darüber hinaus eine psychosoziale Betreuung der Frauen und Familien. Trotzdem ist der Verdienst einer angestellten Hebamme weniger als die Hälfte des Einkommens eines angestellten Facharztes. Eine Berufsanfängerin in einem Krankenhaus öffentlich-rechtlicher Trägerschaft verdient 1800 Euro brutto. Ein privater Krankenhausbetreiber zahlt 1400 Euro brutto. Für die große Verantwortung, die mit dem Hebammenberuf einhergeht, müssen zudem privat hohe Versicherungssummen gezahlt werden, da im Schadensfall die Versicherung durch den Krankenhausträger nicht hoch genug ist.

Fragen:
Die Bedeutung der frauentypischen Berufe/ Tätigkeiten für den Zusammenhalt einer Gesellschaft muss sich endlich in der Entlohnung widerspiegeln. Wie setzen Sie sich dafür ein?
Welche Vergütung für Hebammen halten Sie für angemessen?

Antworten:
Wir wollen Frauen im Erwerbsleben stärken: Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit ist unser Ziel. Dafür werden wir die gesetzlichen Grundlagen schaffen, ebenso für die Ausweitung der beruflichen Perspektiven junger Frauen;
Gesetzliche Vorgaben zur Förderung von Frauen im Erwerbsleben sind wichtige Instrumente der Gleichstellung. Allerdings können sie ihre Kraft nur entfalten, wenn sie auch umgesetzt werden. So werden wir u.a. das Landesgleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst (LGG) novellieren, klarere und verbindlichere Vorgaben formulieren, eine genaue Überprüfung ihrer Umsetzung vornehmen und wirksame Sanktionen bei Verstößen verankern. Hier wollen wir auch Maßnahmen zur Erhöhung des Migrantinnenanteils im öffentlichen Dienst festschreiben.
Wir werden die Wirtschaftspolitik in NRW auf andere Beine stellen. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge werden wir die Unternehmen bevorzugen, die sich besonders für die Förderung von Frauen im Erwerbsleben einsetzen.
Wir haben uns zum Ziel gesetzt, dass es in NRW künftig für Männer und Frauen weder Lohndifferenzen noch unterschiedliche Aufstiegschancen gibt. Deshalb kämpfen wir für existenzsichernde Mindestlöhne und eine Neubewertung frauentypischer Arbeitsplätze.
Gemeinsam mit den Tarifparteien wollen wir Initiativen und Förderprogramme starten, um in diesen Bereichen für tatsächliche Gleichstellung zu sorgen. Wir werden Unterstützungsstrukturen zur Förderung von Qualifizierungs- und beruflichen Ein- und Wiedereinstiegsprogrammen für Frauen schaffen.

Vergütung der freiberuflichen Hebammen

Freiberufliche Hebammen arbeiten zu einem Honorarsatz von unter 26 Euro/Stunde brutto. Sie sind einer der ganz wenigen freiberuflich Tätigen, die daraus ausnahmslos Pflichtbeiträge mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen müssen.

Auch andere Kosten sind weit stärker gestiegen als die Einnahmen. So zwingt eine Vervielfachung der Haftpflichtversicherungsprämien in den letzten Jahren, davon bis zu 80% im letzten Jahr, viele Hebammen zur Aufgabe der Geburtshilfe.
Geburtshäuser und Belegabteilungen suchen vergebens nach Hebammen, die freie Wahl des Geburtsortes für die Frauen ist vielerorts nicht mehr gegeben. Auch in der vor- und nachgeburtlichen Betreuung kommt es in weiten Teilen des Landes zu Engpässen. Diese wiegen besonders schwer angesichts der Veränderung der Rahmenbedingungen, die sich darin äußern, dass sich Frauen z.B. bei vorzeitigen Wehen und nach der Geburt, nur noch kurze Zeit in der Klinik befinden.

Freiberufliche Hebammentätigkeit ist gefragt, jedoch ist die Verdienstsituation so schlecht, dass
viele Hebammen sowohl angestellt als auch freiberuflich arbeiten, um so zumindest die
Sozialversicherungsbeiträge durch den Arbeitgeber mitfinanziert zu bekommen,
ein Großteil der Hebammen bei einem Gewinn unter 400 Euro monatlich bleibt (lt. Einer Studie in Hamburg 50%),
freiberufliche Hebammen, insbesondere wenn sie Kinder haben, staatliche Transferleistungen beziehen müssen.

Eine Besserung der Situation ist nicht in Sicht, da in den Verhandlungen mit den Krankenkassen zu Verträgen nach § 134a SGB V eine angemessene Anhebung der Gebühren durch das
Betragssatzstabilitätsgesetz ausgeschlossen wird.

Fragen:
Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass freiberufliche Hebammen von dieser Tätigkeit alleine leben können?
Es ist absehbar, dass die Haftpflichtprämien in der Geburtshilfe weiter steigen. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die Versorgung der Versicherten unter diesen Bedingungen sicherzustellen?

Antworten:
Die Bezahlung der Hebammen wird nicht gesetzlich festgelegt. Bis Ende 2006 galt die Gebührenverordnung, die durch das Gesundheitsministerium erlassen wurde. Seit 2007 werden die Honorare durch Verträge zwischen Krankenversicherungen und Hebammenverbänden geregelt. Wir Grünen haben Mitte 2006 eine parlamentarische Anfrage in den Bundestag eingebracht. In der haben wir u .a. die Probleme der unterlassenen Anpassungen der Gebührenverordnung thematisiert. Die Anfrage sollte auch als Signal gegen die zu geringe Honorierung der Hebammen verstanden werden. Wir werden uns auch weiter für eine bessere Bezahlung der Hebammen einsetzen.

Uns ist das Problem deutlich gestiegener Haftpflichtprämien für Hebammen bekannt. Jedoch haben wir als Politik keinen Einfluss auf die Kalkulation von Versicherungsprämien. Diese Erhöhungen müssen bei den Verhandlungen zwischen Hebammen und Krankenkassen berücksichtigt werden.

Steigende Kosten durch erhöhte Kaiserschnittraten

Die Rate an Kaiserschnitten ist in Deutschland zwischen den Jahren 1993 und 2006 von 17 auf 28
Prozent angestiegen. In den wenigsten Fällen spielt der Wunsch der Frau dabei eine Rolle. Die GDRG haben dazu geführt, dass geplante Kaiserschnitte für eine Klinik finanziell lukrativer sind als eine Spontangeburt. Der durchschnittliche Erlös einer Spontangeburt betrug im Jahr 2006 1495 Euro, der einer primären Sectio lag bei 2532 Euro. Somit werden Spontangeburten zu einem finanziellen Problem für die Kliniken. Es ist nicht auszuschließen, dass pekuniäre Interessen den Anstieg der Kaiserschnittraten begünstigen. Es ist daher dringend erforderlich, dass Vergütungsmodell in der Geburtshilfe in unserem Gesundheitssystem zu überarbeiten.

Fragen:
Frauen mit Kaiserschnitt haben ein fast verdoppeltes Risiko für Folgeprobleme und eine
Wiederaufnahme ins Krankenhaus. Kaiserschnitt-Kinder müssen doppelt so oft wegen
Atemproblemen auf die Intensivstation. In welcher Form sehen Sie politisch
eine Möglichkeit, Frauen zu ermutigen, natürlich zu gebären? Wie sieht Ihre Unterstützung
aus (z.B. in Form von Aufklärungskampagnen)?

Antworten:
Das kann über Aufklärungskampagnen geschehen. Um die für solche Öffentlichkeitsaktionen notwendigen finanziellen und organisatorischen Grundlagen zu schaffen, wäre das erwähnte Präventionsgesetz wichtig. Aber auch eine engere Zusammenarbeit von Hebammen, Klinikärzten und niedergelassenen Ärzten könnte viele Frauen bewegen, sich für eine natürliche Geburt entscheiden. Solche Kooperationen könnten über Verträge zur Integrierten Versorgung entstehen, denen wir einen größeren Stellenwert geben wollen.

Familienhebammen: Kinderschutz und frühe Hilfen

Familienhebammen sind staatlich examinierte Hebammen mit einer Zusatzqualifikation in Form von eine Bundeseinheitliche Curriculum der Fortbildungsreihen deren Tätigkeit die Gesunderhaltung von Mutter und Kind fördert.

Dabei liegt der Schwerpunkt der Arbeit bis zum 1. Geburtstag des Kindes auf der psychosozialen und medizinischen Beratung und Betreuung von Familien mit einer Risikokumulation, sogenannten
„Multiproblemfamilien“.

Erfahrungen bestätigen, dass die Akteure in den Strukturen des Gesundheitswesens früher und
leichter Kontakte zu vulnerablen Familien aufbauen können als andere staatliche Stellen.
Familienhebammen bieten eine Vielzahl von so genannten Komm- und Bringangeboten. Ihre
Leistungen sind somit niedrig schwellig und können gerade solche Familien, die von sich aus keine
Hilfe in Anspruch nehmen, erreichen. Die Familienhebamme ist die Lotsin durch diese Lebens-Phase und arbeitet in einem interdisziplinären Netz der verschiedenen Hilfsangebote.
Als Landesverband fordern wir eine Landesweite einheitliche Bezahlung der Angestellte und der Freiberufliche Familienhebammen. Die Leistung der Familienhebammen müssen in die Regelstrukturen der Behörden und der freien Träger sowie in die relevanten Gesundheitsprojekte integriert werden.

Fragen:
Voraussetzung für eine optimale Tätigkeit von Familienhebammen ist eine gesicherte
Finanzierung. Wie wollen Sie dazu beitragen, dass Familienhebammen ihre Arbeit langfristig in finanziell gesicherten Stellen ausüben können?
Familienhebammen können nur in einem gut organisierten interdisziplinären Netzwerk agieren. Wie setzen Sie sich für die verbindliche Schaffung, Etablierung und Finanzierung solcher Netzwerke ein?

Antworten:
Als Grüne haben wir uns auf kommunaler Ebene für die Einführung von Familienhebammen auf Projektebene eingesetzt. Die erfolgreichen Projekte müssen nun in die Fläche übertragen werden. Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass wir dieses Angebot für alle Familien zugänglich halten sollten, in einer ersten Phase gab es jedoch mit Blick auf die frühen Hilfen eine Konzentration auf soziale Brennpunkte und Risikofamilien.

Wir danken Ihnen für die Antworten!

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