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Armut

Seit über 10 Jahren steigen die Armutsquoten in Deutschland. Besonders betroffen sind vor allem bedürftige Rentner, dauerhafte Erwerbsunfähige aufgrund chronischer Krankheiten und Kinder. In Münster lebt zum Beispiel jedes sechste Kind in Armut. Die Startbedingungen für diese Kinder aus sozial schwachen Familien sind denkbar schlecht. Arme Kinder mit geringer Bildung sind die armen Alten von morgen aufgrund ihrer geringen Chancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Darüber hinaus bedroht Altersarmut im zunehmenden Maße viele Menschen und droht zu einem Massenphänomen zu werden. Auch Münster, eine der „lebenswerten Städte der Welt“, bleibt von dieser Entwicklung nicht verschont. Mit 11,8 % Armutsquote liegt zwar noch deutlich unter dem NRW Durchschnitt, aber das ist mit Sicherheit kein Grund sich damit abzufinden.

Die bundesdeutsche Politik hat die steil angestiegene Wertschöpfung aus dem Bruttoinlandsprodukt in den vergangenen Jahren nicht genutzt, um durch sinnvolle Maßnahmen diesem Armutstrend abzubauen.

Frage:

Welche konkreten Maßnahmen wollen Sie im Rahmen ihrer Tätigkeiten ergreifen, um die Situation der Betroffenen, vornehmlich für den Platz Münster, zu verbessern?

Anwort:

Armut im Schatten der Arkaden (MS Armutsbericht) sagen wir den Kampf an.

a) Maßnahmen für Kinder in Münster

In Münster leben aktuell rund 8000 Kinder und Jugendliche von Hartz IV und ähnlichen Leistungen. Kinder haben das Recht auf bestmögliche Förderung. Seit langem fordern wir, wirksame Maßnahmen gegen die Kinderarmut und für mehr Chancengerechtigkeit:

  • ein neues Kindertagesstättengesetz (kindgerechte Betreuungsangebote.etc),
  • mehr Zuschüsse für Kitas in sozialen Brennpunkten
  • kindgerechte Regelsätze, die dem tatsächlichen Bedarf von Kindern Rechnung tragen.
  • es müssen in Zukunft entwicklungs- und bildungsbedingte Bedarfe übernommen werden.
  • keine finanziellen Hinderungsgründe für den Kindergartenbesuch, deshalb soll es ein kostenloses vollwertiges Mittagessen geben
  • in Münster haben wir gute Erfahren mit Modellprojekten wie z.B. „Soziale Stadt Kinderhaus“ die Erfahrungen aus den Projekten müssen dauerhaft übernommen und finanziert werden

  • landeseinheitliche, sozial gestaffelte Elternbeiträge (perspektivisch abschaffen)

  • gerechte und leistungsstarke Schulen mit längerem gemeinsamen Lernen aller Kinder

  • Lernmittel wie Schulbücher, Hefte und Stifte für Kinder aus bedürftigen Familien sollen aus dem städtischen Etat finanziert werden

  • aus Gründen der Gerechtigkeit darf Studieren nicht mehr vom Geldbeutel abhängen, deshalb keine Studiengebühren

  • etc.


b) Maßnahmen für dauerhafte Erwerbsunfähige aufgrund chronischer Krankheiten in MS


  • Dem letzten Bericht der ARGE kann entnommen werden, dass auch in Münster rd. 150 Leistungsempfänger mit den unterschiedlichsten Qualifikationen dauerhaft (d.h. seit rd. 10 Jahren) vom Arbeitsmarkt abgeschnitten sind. Wir wollen die betroffenen Personen – unter Berücksichtigung der jeweiligen Problemlage – durch langfristig geförderte sozialversicherungspflichte Beschäftigung wieder integrieren. Landesweit sollen hiermit 10.000 Jobs im sozialen Arbeitsmarkt entstehen. Zudem machen wir uns stark für die unter Rot-Grün begonnen Modelle wie „Soziale Wirtschaftsbetriebe“ etc..

  • Die Landesförderung der unabhängigen Arbeitslosenberatung wieder aufnehmen

  • GRÜNE haben im Rat der Stadt Münster beantragt, dass die Stadt Münster sich dafür einsetzt , dass auch weiterhin eine Aufgabenwahrnehmung aus einer Hand für die Betreuung und Vermittlung von Menschen, die Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII erhalten, sichergestellt werden kann. Eine entsprechende  ganzheitliche Aufgabenwahrnehmung bietet umfassende örtliche Gestaltungsmöglichkeiten, um sozialen Problemlagen entsprechend gegensteuern zu können.



c) Maßnahme für bedürftige Rentnerinnen und Rentnern in Münster


Viele Menschen treibt die Angst um, im Alter arm zu sein. Besonders Menschen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien, Teilzeiterwerbstätige und viele Selbstständige sind ungenügend abgesichert.


  • Die gesetzliche Rentenversicherung muss als Kernstück der Leistungen weiter entwickelt werden, weil sie viele Menschen nur unzureichend vor Armut schützt. Wir fordern ein Alterssicherungssystem, das nachhaltig finanziert wird und allen Menschen eine eigenständige und armutsfeste Rente gewährt.

  • Wir fordern unzureichende Ansprüche auf ein Mindestniveau aufzustocken, welches den Grundbedarf für alle sichert. Auf Bundesebene streben wir eine aus Steuermitteln solidarisch finanzierte Garantierente an, langfristig wollen wir die Rentenversicherung zu einer Bürgerversicherung für alle weiterentwickeln. Frauen und Männer sollen eigene Rentenansprüche aufbauen.



Hier in Münster haben wir GRÜNEN uns zudem für die Wiedereinführung des Münsterpasses stark gemacht um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für alle zu erhöhen.

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Gesundheit

Münster hält ein breites Angebot von niedergelassenen Ärzten aller Fachrichtungen ebenso vor, wie Krankenhäuser, Fachkliniken und Reha-Einrichtungen. Leider ist die Entwicklung zu einer zwei Klassen-Medizin auch in Münster zu beobachten. Ebenso wird schon heute darüber diskutiert, wie künftig medizinische Ressourcen verteilt werden sollen.

Menschen mit niedrigen sozialem Status sind beruflich und privat höheren gesundheitlichen Risiken ausgesetzt, sie erkranken häufiger und schwerer und haben öfter oft eine niedrigere Lebenserwartung. Ihre finanziellen Möglichkeiten, sich für den Erhalt oder die Wiederherstellung ihrer Gesundheit und die ihrer Familien zu engagieren, sind eingeschränkt.

Ein weiteres Problem ist die Barrierefreiheit bei den Anbietern im Medizinsektor. Nach einer Studie des Sozialamtes der Stadt Münster aus dem Jahr 2008:

http.//komm.muenster.org/pdf/publikationen/praxen barrierefrei.pdf

ist nur ein Bruchteil der Praxen und niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte in Münster für Menschen mit erheblicher oder außergewöhnlicher Gebehinderung zugänglich. Dabei dürfte eine Kassenzulassung nach geltenden UN-(Art.9, Abs. 1a BRK) und EU-Recht (EURL 208/01040 Art. 3) eigentlich gar nicht erteilt werden, sofern dadurch Menschen aufgrund einer Behinderung von einer Beratung und Behandlung von vornherein ausgeschlossen sind. Und für die bestehenden Einrichtungen müssten Fristen für einen Umbau gesetzt werden.

Frage:

Wie stehen Sie zu diesem Problembereich und wie wollen sie hier die Möglichkeiten ausschöpfen?

Antwort:

Zu unseren Grundwerten gehört die Kernaussage, dass nicht die Menschen behindert sind, sondern dass das Umfeld mit seinen Barrieren die Menschen behindert. Barrieren sind Diskriminierungen im Alltag und diese müssen abgebaut werden. Wir GRÜNEN treten für ein umfassendes Verständnis von Barrierefreiheit ein. Seit langem fordern wir, alle öffentlichen Anlage und Einrichtungen barrierefrei zu gestalten. Wir wollen die entsprechenden gesetzlichen Regelungen im Behindertengleichstellungsgesetz des Landes und der Landesbauordnung anpassen.

Bekannt ist, dass nicht nur in Praxen und bei niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten in Münster, sondern in ebenso vielen soziokulturellen Orten dieser Anspruch nicht realisiert ist. Deshalb werden wir uns weiterhin dafür stark machen, dass die örtliche Daseinsvorsorge im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention neu ausgerichtet wird. Hierzu gehört für uns auch Menschen mit Behinderung in geeigneter und einfacher Form darüber zu informieren, wo sie Arztpraxen finden, die für ihre gesundheitliche Versorgung angemessen ausgestattet sind.


Es ist bekannt, dass Armut das Gesundheitsrisiko Nr. 1 ist. Jeder/Jede (unabhängig vom Geldbeutel, Geschlecht, Herkunft, sozialer Lage und Wohnort) muss sich darauf verlassen können, die notwendigen medizinischen und gesundheitlichen Leistungen zu erhalten.




Abbau von Barrieren für Menschen mit Behinderungen und Teilhabe.


Die öffentliche Verwaltung in Münster nimmt ihren Auftrag, vorbildhaft bei der beruflichen Eingliederung schwerbehinderter oder gleichgestellter Menschen durch Beschäftigung in den eigenen Reihen zu wirken, nur in Einzelfällen wahr. Insbesondere die Stadtverwaltung erfüllt zwar die Mindestbeschäftigungsquote, liegt aber im Mittel aller Kommunen in NRW noch unter dem Durchschnitt. Für die städtischen Beteiligungsgesellschaften (Töchter) gilt das Gleich, wobei einige noch nicht einmal das Mindestsoll erfüllen. Das belegen nicht nur die jährlichen Berichte der Verwaltung, sondern sind auch Ergebnis von Nachfragen bei den Beteiligten. Bei der Auftragsvergabe an die örtlichen Werkstätten für behinderte Menschen hält sich die Stadt auffallend zurück.


Münster war mit der Gründung der „Kommission zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen“ als ständigem Ratsausschuß vor über dreißig Jahren einmal ein Vorbild für zahlreiche Gemeinden. Heutzutage hakt es mit der Inklusion in Beruf und Gesellschaft in Münster an vielen Stellen.

Frage:

Wie wollen Sie als künftiges Mitglied im Landtag um Abhilfe der offensichtlichen Missstände bemüht sein?


Antwort:

Zur Stärkung des Wunsch- und Wahlrechtes müssen alle Menschen mit Behinderung in die Lage versetzt werden, selbst zu entscheiden, in welcher Form sie am Arbeitsleben teilnehmen möchten. Mit dem Prinzip des Nachteilsausgleichs möchten wir GRÜNEN die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen verbessern. Wir wollen, dass die im Bedarfsfall auch in Form eines dauerhaften Lohnkostenzuschusses (Minderleistungsausgleiches) oder in Form der unterstützten Beschäftigung möglich ist. Zudem unterstützten wir den Ausbau von Integrationsunternehmen. Mit Instrumenten wie die Zielvereinbarung z.B. Festlegung einer anzustrebenden Quote, können die beschrieben Missstände minimieren. Ebenso setzten wir uns dafür ein, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge auch soziale Kriterien berücksichtigt werden.



Chancengleichheit für Frauen


Der VdK hat hier mehrere Forderungen aufgestellt, die den beruflichen und privaten Bereich von Frauen betreffen. Bewährt hat sich die Vertretung und Beratung von Frauen durch Frauen. Jeder VdK – Ortsverein hat eigene, ehrenamtlich tätige Frauenbeauftragte in seinem Vorstand.


Proffessionell hatte sich 1987 in NRW ein FrauenForum e.V. gegründet, das seither mit Unterstützung durch die öffentliche Hand auch in Münster eine Kontakt- und Informationsstelle „Frau & Beruf“ unterhält. Die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen engagieren sich für eine Teilhabe und eigenständige Existenzsicherung von Frauen. Nachdem das Land 2007 seine Förderung einstellte, konnte die Arbeit allerdings nur noch eingeschränkt aus Eigenmitteln und mit Unterstützung durch die Stadt Münster finanziert und fortgesetzt werden.

Frage:

Wie stehen Sie zu der Wiederaufnahme der Förderung auch durch das Land noch im Jahre 2010?


Anwort:

Der Abbau von Benachteiligungen von Frauen am Arbeitsmarkt ist eine wichtige Aufgabenstellung der Beschäftigungsförderung. Die Kontakt- und Informationsstelle Frauen & Beruf des FrauenForums e.V. setzt sich in Münster seit vielen Jahren bekanntlich für eine Chancengleichheit von Frauen ein. Damit erfüllt sie eine wichtige und etablierte Funktion für Berufsrückerinnen, Existengründerinnen etc.. Um die Gleichstellung von Frauen im Beruf zu stärken, werden die GRÜNEN die ehemaligen Regionalstellen wieder fördern. GRÜNE wollen diese Anlaufstellen in allen Regionen in NRW wieder ermöglichen.

Ob eine Förderung noch im Jahre 2010 möglich ist, ist vom Landeshaushalt abhängig.


Menschwürdige Pflege


Pflegebedürftige alte und behinderte Menschen haben Anspruch auf eine menschenwürdige umfassende Betreuung. Dabei müssen sie auch in Stand gesetzt werden, die Qualität der einzelen Anbieter zu übersehen, um eine Auswahl für sich zu treffen zu können.


In Münster bestimmt das Wohn- und Teilhabegesetz NRW die Stadt zur Aufsicht und Kontrolle der Pflegeeinrichtungen. Der vorliegende Tätigkeitsbericht (Anlage zur Verwaltungsvorlage V/0850/2009) zeigt Mängel bei den Anbietern auf, ohne auf die einzelnen Einrichtungen einzugehen.


Daneben prüft der Medizinische Dienst der Pflegeversicherungen an Hand vorgegebener Fragen die Qualität der Einrichtungen und veröffentlicht die Ergebnisse. Das hat bereits zu einer Reihe von Verfahren auch vor dem Sozialgericht geführt (s.a. WN v. 27.01.2010), da manche Anbieter sich wegen der Bewertung ihrer Dienstleistungen falsch berurteilt sehen.

Frage:

Wie wollen Sie in ihrer künftigen Tätigkeit als Abgeordnte(r) in dieser Angelegenheit verfahren?


Antwort:

Die kontroversen Debatten über die Pflegeheimzensuren zeigen, dass noch großen Handlungsbedarf gibt. Wir haben das Wohn- und Teilhabegesetz NRW der schwarz-gelben Landesregierung abgelehnt.

Für uns GRÜNE stehen die individuellen Bedürfnisse des Menschen im Mittelpunkt. Selbstbestimmung darf nicht im Alter oder bei der Pflegebedürftigkeit enden, Menschen wollen selbst entscheiden, selbst bestimmen, selbst bestimmt leben. Wir wollen die Errichtung weiterer Pflegegroßeinrichtungen verhindern, den flächendeckenden Ausbau von neuen Wohn-, Pflege- und Unterstützungsformen konsequent unterstützen und einen konsequenten Wandel bei der Errichtung neuer Pflegeeinrichtungen bewirken. Hierzu werden wir darauf dringen, dass u.a. im Landespflegegesetz die Weichen zu einem entsprechenden Wechsel gestellt werden. Die Kommunen müssen wieder stärker in die Lage versetzt werden, eine entsprechende Sozial- und Quartiersplanung vorzunehmen, um den weiteren Bau von Großeinrichtungen zu verhindern und Alternativen zu fördern. Mit Wohnkonzepten, die im Stadtteil professionelle Hilfe, Nachbarschaftsarbeit und soziale Netze miteinander verbinden, wollen wir erreichen, dass ältere Menschen in ihrem gewohnten Lebensumfeld bleiben können. Als Alternative zu den stationären Einrichtungen wollen wir neue Wohn- und Pflegeformen wie Hausgemeinschaften, Altenwohngemeinschaften oder das Wohnen mit Versorgungssicherheit flächendeckend fördern.

Wir fördern Wohnkonzepte die im Stadtteil professionelle Hilfe, Nachbarschaftsarbeit und soziale Netz miteinander verbindet.


Die festlegten Regelungen im Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) führen dazu, dass Standards in den Heimen abgesenkt werden und die bauliche Weiterentwicklung behindert.

Wir haben das Wohn- und Teilhabegesetz der schwarz-gelben Landesregierung, das auch von der SPD getragen wird, aus vielerlei Gründen abgelehnt. Unsere Kritik richtet sich u.a.

  • an den Standardabbau bezüglich Wohn- und Nutzfläche pro BewohnerInnen: Während das Landespflegegesetz ebenso wie die Wohnungsbauförderrichtlinien für gemeinschaftliche Wohnformen 50 qm jede BewohnerIn vorsehen, sind im WTG nur noch 40 qm vorgegeben. Diese können zudem auch noch weiter abgesenkt werden. Damit ist eine Abwärtsspirale bei den räumlichen Standards absehbar, da sich ein Weniger an Wohnfläche finanziell für die Einrichtungen rechnet;

  • an die unzureichenden Regelungen bezüglich Einzelzimmer: 20% der Zimmer bleiben Doppelzimmer. Wir haben demgegenüber das Recht auf ein Einzelzimmer gefordert;

  • an die einschränkenden Regelungen für die Heimaufsicht: Diese soll nur noch in den Heimen prüfen wo der Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) noch nicht geprüft hat. Diese Regelung verkennt, dass die Heimaufsicht z.T. andere Prüfbereiche hat als der MDK;

  • an die unzureichenden Mitwirkungsmöglichkeiten gerade in den wirtschaftlichen Fragen, die die BewohnerInnen selbst betreffen;

  • an den Geltungsbereich, der nun auch viele ambulante gemeinschaftliche Wohnformen mit einbezieht: Dies stellt auch die örtliche Heimaufsicht wieder vor neue Interpretationsprobleme bezüglich der Einordnung von stationären und ambulanten Wohnangeboten. Das MAGS hat versucht mit entsprechenden Ausführungsbestimmungen noch halbwegs praktikable Regelungen zu finden, dies ist aber mit den von der Freien Wohlfahrtspflege angesprochenen erheblichen bürokratischen Aufwand bei der Realisierung von Projekten verbunden;

  • daran, dass das WTG nun andere Vorgaben an ambulante Wohngemeinschaften stellt als die Wohnungsbauförderung. Wir befürchten, dass hierdurch der Ausbau der neuen Wohnformen behindert wird.


In diesen und auch noch weiteren Punkten sehen wir dringend Korrekturbedarf beim WTG. Deshalb werden wir uns auch für den von ihnen besonders angesprochenen Punkt der Regelungen ambulant betreuter Wohngruppen einsetzen.


Wir setzen uns für eine Qualitätskontrolle der Pflege ein, die tatsächlich in der Lage ist, Sachverhalte wie unzureichende Pflege, Verwahrlosung, Mangelernährung oder Gewalt zu erkennen und Abhilfe zu schaffen. Fragenkataloge zur Qualitätskontrolle, die nur mit Ja oder Nein beantwortet werden können und daraufhin benotet erfassen nicht die wirklichen Problembereiche.


Darüber hinaus sehen wir die Notwendigkeit einen grundlegenden Umbau der bestehenden stationären Einrichtungen voranzutreiben. Wir werden und dafür einsetzen, dass die bestehenden großen Pflegeheime schrittweise zu überschaubaren Hausgemeinschaften umgebaut werden, die individuelles Wohnen ermöglichen. Das Einzelzimmer als Rückzugsraum und zur Wahrung der Intimsphäre muss in allen Wohn- und Pflegeeinrichtungen Standard werden. Deshalb wollen wir den Rechtsanspruch auf ein Einzelzimmer gesetzlich verankern.

Wir wollen für Menschen mit Demenz die Wohn- und Pflegeangebote deutlich verbessern und eine Alternative zur Heimunterbringung schaffen, z. B. durch Hausgemeinschaften. Wir unterstützen den weiteren Ausbau der Beratungs- und Hilfeangebote für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen. Angebote wie Tagespflege und Überleitungspflege müssen weiter ausgebaut werden.

Sozialgerichtsbarkeit

Münster verfügt über ein eigenes Sozialgericht, an dem auch VdK-Mitglieder als ehrenamtliche Richter helfen, soziales Recht fortzuentwickeln. So stehen derzeit besonders die Bestimmungen zum Arbeitslosengeld II und die Frage der Veröffentlichungen von Qualitätsberichten zu Pflegeeinrichtungen auf den Prüfständen. Nun gibt es seit einigen Jahren Bestrebungen, die Sozialgerichte der Länder den Verwaltungsgerichten anzugliedern, um Kosten zu sparen. Damit sind unausweichlich Verluste an Fachkompetenz, Spezialisieurng, effizienter Kontrolle der Sozialverwaltung und einer, durch Mitwirkung begründeteten Bürgernähe verbunden.

Frage:

Wie stehen Sie zu solchen „Reformplänen“, die eine paritätische Mitwirkung der Sozialpartner bei der Rechtsprechung künftig ausschließen würden?

Antwort:

Durch die Hartz IV-Gesetzgebungsverfahren wurden die Sozialgerichte massiv

belastet. Wegen der hohen Zahl von Widersprüchen und Klagen gegen Hartz-IV-Bescheide wollen die Grünen eine unabhängige Ombudsstelle die sich mit Beschwerden und unklaren Rechtauslegungen befasst und damit versucht, die bestehenden Rechtsunsicherheiten und Klageflut im Vorfeld zu begegnen und die sozialen Bürgerrechte der Betroffenen zu stärken. Die hohe Beschwerden bei den Beschwerdestellen in Münster im CUBA u.a unterstreichen unser Anliegen.

In den letzten Jahren haben GRÜNE in den parlamentarischen Debatten vertreten, dass wir eine Zusammenlegung der Fachgerichtsbarkeiten insofern ablehnen, wenn Verfahrensordnungen vereinheitlicht werden und dadurch die Rechte und Möglichkeiten der Rechtssuchenden beschnitten werden.

Alle Rechtssuchenden haben Anspruch darauf, auf erfahrene und im Rechtsgebiet kompetente und spezialisierte Richterinnen und Richter zu treffen. Diese Qualität geht aus unserer Sicht verloren, wenn Gerichtsbarkeiten zusammengelegt werden.


Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe und die Gerichtskostenfreiheit in Sozialrechtsverfahren sind wichtige Mittel der sozialen Sicherung und der effektiven Kontrolle der Sozialverwaltung. Sie ermöglichen es auch einkommensschwachen Menschen rechtlichen Rat und wenn nötig gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wir GRÜNEN treten dafür ein, dass diese Instrumente eines funktionierenden und sozialen Rechtsstaats erhalten und ausgebaut werden. Bestrebungen, die Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe und Gerichtskostenfreiheit in Sozial-rechtsverfahren einzuschränken oder abzuschaffen werden wir uns auf allen politischen Ebenen entgegenstellen.


Ehrenamt

Ohne ehrenamtliches Engagement wären die vielfältigen Aufgaben in den karitativen, kulturellen, kirchlichen und den sportlichen Bereichen unserer Stadt nicht zu bewältigen. Das Land NRW hat zur weiteren Gewinnung, Anerkennung, Förderung und Unterstützung ehrenamtlichen Engagements das Pilotprojekt „Ehrenamtskarte NRW“ ins Leben gerufen. Unter den nordrhein-westfälischen Kommunen, die an dieser Initiative teilnehmen, fehlt die Stadt Münster.

Frage:

Was wollen Sie tun, um die Ehrenkarte auch in Münster einzuführen?

Antwort:

Vielfältiges Engagement von Bürgerinnen und Bürgern in Form von der Nachbarschaftshilfe, dem Engagement in gemeinnützigen Organisationen, in Sportvereinen bis hin zur Bürgerinitiative und der politischen Partizipation stärkt unser gesellschaftliches Zusammenleben. Ohne den Einsatz der Freiwilligen wäre die Arbeit z.B. in den Sportvereinen kaum möglich. Für uns Grüne ist jedoch klar, dass bürgerschaftliches Engagement nicht ausgenutzt werden darf um notwendige professionelle Arbeit zu ersetzen. Bürgerschaftliches Engagement stellt eine eigenen Qualität für die Gestaltung unseres Gemeinwesens dar. Damit sie auf Dauer funktioniert, bedarf es auch einer ausreichenden professionellen Unterstützung. In Münster haben wir schon vielfältige Erfahrungen mit Instrumenten zur Aktivierung des bürgerschaftlichen Engagements.

So wird beispielsweise, seit dem Jahr 2002 der städtische Ehrenamtspreis für entwicklungspolitische Arbeit in Münster alle zwei Jahre verliehen. Wir fordern deshalb, dass Förderrichtlinien, Zielvorgaben und Rahmensetzungen dazu beitragen müssen, dass sich dem Gemeinwohl dienende Organisationen (weiterhin) für bürgerschaftliches Engagement öffnen. Das Engagement für weitere Instrumente wie die Ehrenamtskarte zur Aktivierung des Ehrenamtes als Anerkennung in den Vereinen und in sozialen Projekten begrüßen wir.

Wir bedauern jedoch, dass die regierende Mehrheit mit der Ehrenamtskarte NRW Vorgaben gemacht hat, aber keine materiellen oder finanziellen Ressourcen dazu bereit stellt.

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