Kandidaten-Check Forum Münster

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Das Forum Münster, ein Bündnis relevanter Akteure in der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit setzt sich für die Belange von Kindern, Jugendlichen und Familien ein und kämpft für geeignete Rahmenbedingungen in diesem Bereich.
Kindertagesbetreuung

Aus dem „Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme 2009“ der Bertelsmann Stiftung geht hervor, dass der Ausbau der Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren in Westdeutschland nur schleppend vorankommt. Das im Kinderförderungsgesetz für die alten Bundesländer festgelegte Ausbauziel von 35 % bis 2013 scheint kaum realisierbar. Dabei ist das Defizit in Nordrhein-Westfalen am größten. Gleiches gilt für die Investitionen in frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung.

Frage:
Wie wollen Sie im Falle der Regierungsverantwortung den bedarfsgerechten Ausbau der Bildungs- und Betreuungsangebote, insbesondere für 35 % der Kinder unter drei Jahren gemäß Kinderförderungsgesetz bis 2013 gewährleisten?

Antwort:
GRÜNE wollen die Kommunen dabei unterstützen, dass sie möglichst früh den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab einem Jahr erfüllen. Wir werden uns dafür stark machen, dass zugesagte und möglichst auch weitere Bundesmittel tatsächlich bei den Kommunen ankommen. Nur so können dringend notwendige Investitionen erfolgen. Wir werden alle von der derzeitigen Regierung selbst gesetzte Beschränkungen aufheben und die kommunalen Ausbaupläne 1:1 mitfinanzieren.
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Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen haben sich in NRW aufgrund der kommunalen Zuständigkeit sehr unterschiedlich entwickelt. Beitragspflicht und Beitragshöhe hängen von der Haushaltssituation einer Kommune ab.

Frage:
Welche Planungen verfolgen Sie zu landeseinheitlichen Gestaltung der Elternbeiträge bzw. deren Aufhebung, um Bildungsgerechtigkeit herzustellen?

Antwort:
GRÜNE wollen eine landeseinheitliche, soziale Staffelung der Elternbeiträge, die maximale Elternbeiträge für die einzelnen Einkommensstufen festlegt. Das Land soll Kommunen, die die gesetzlich festgelegte Elternbeitragsquote nicht erreichen, das Defizit hälftig ersetzen.
Grundsätzlich favorisieren wir ein steuerfinanziertes Bildungssystem. Deshalb wollen wir die Elternbeiträge perspektivisch abschaffen.
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Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindertagesbetreuung in NRW werden durch das neue Kinderbildungsgesetz KiBiz geregelt, das u.a. die Finanzierung auf der Basis von Buchungszeiten und Kindpauschalen vorsieht. Das lässt eine verlässliche Planung im Elemtentarbereich kaum noch zu und gefährdet erheblich die Betreuungsqualität.
Dem massiven Ausbau an Betreuungsplätzen für unter dreijährige Kinder bei geleichzeitig gekürztem Personalschlüssel und geringer Sachkostenausstattung steht ein Weniger an Qualität gegenüber, dem mindestens mit einer Anpassung von Personalschlüssel und Kopfpauschale begegnet werden sollte.

Frage:
Wie und mit welchen Mitteln wollen Sie die notwendigen Voraussetzungen/Rahmenbedingungen zur Erfüllung des elementaren Bildungsauftrags schaffen, also auch (angesichts der demografischen Entwicklung) wohnortnahe und umfassende Bildungsangebote gewährleisten?

Antwort:
ALLE Kinder sollen optimal gefördert werden. GRÜNE werden sich stark machen für eine hohe Qualität und ein bedarfs- und sozialgerechtes Angebot. Wir wollen die Zukunft der Kita zu einem Haus des Lebens und des Lernens machen
Die hohe Qualität soll erreicht werden durch
Bildungsziele in einem Bildungsplan für NRW festlegen, Bildungsvereinbarung die schließen, die den Entwicklungsplänen von Kindern gerecht wird
einen multiprofessionellen Personalmix,
Ausbildungs- u. Qualifikationsniveau der ErzieherInnen an den europäischen Standard anpassen, Durchlässigkeit der verschiedenen Berufsbilder erhöhen
Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten anbieten
Gruppengrößen an wissenschaftlichen Empfehlungen ausrichten
Ein bedarfsgerechtes Angebot soll erreicht werden, durch
individuelle Persönlichkeitsentwicklung unterstützen, allen Talenten Entwicklungsmöglichkeiten geben,
genügend qualifiziertes Personal damit ausreichend Zeit ist für jedes (Inklusion) Kind
ein anderes Finanzierungssystem (stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes, zusätzliche Ergänzungskräfte für U3 vom Land etc.)
Eine soziale Gerechtigkeit soll erreicht werden durch u.a.
Zusätzliche vorschulische Sprachförderung
Mitbestimmung der Elternvertretung stärken (auf allen Ebenen)
Ausschließen von Hinderungsgründen zum Besuch der Kita (ggf. kostenloses qualitativ hochwertiges Mittagessen)

Sprachfeststandsfestellungsverfahren Delfin 4

Das Verfahren Delfin4 sorgt bei Lehrkräften, pädagogischen Fachkräften und Eltern für großen Unmut. So stimmen z.B. die Relationen von Diagnostik und Förderung ganz offensichtlich nicht. Einem hohen diagnostischen Aufwand mit großer zeitlicher Belastung für die im Elementar- und Primärbereich beteiligten Pädagoginnen und Pädagogen – das bedeutet zwangsläufig Ausfall von Untericht und Förderung – steht eine viel zu geringe Förderwirkung gegenüber.

Frage:
Was werden Sie tun, um das eigentliche Ziel „Verbesserung der Sprachkompetenz bereits im vorschulischen Bereich „KMK 2001“ zu erreichen?

Antwort:
Vorschulische Sprachförderung sollte möglichst früh ansetzen. Ob Kinder einen erhöhten Sprachförderbedarf haben, kann am besten die vertraute Erzieherin oder der vertraute Erzieher ermitteln. Das bestehende Testverfahren durch externe Kräfte ist zu ändern.
Wir wollen in der Aus-, Fort- und Weiterbildung der einschlägigen Berufsgruppen das „Deutsch-lehren-lernen“ stärker verankern.

Ganztagsangebote

Ganztagsangebote dürfen nicht nur dem Aspekt der Betreuung Rechnung tragen. Damit sie einen Beitrag zur Qualitätsentwicklung und –sicherung leisten können, müssen sie eine sinnvolle und altersgemäße Rhythmisierung und eine ganzheitliche sowie individuelle Förderung ermöglichen.

Frage:
Wie wollen Sie sicherstellen, dass ein bedarfsgerechtes und qualitativ hochwertiges Ganztagsschulangebot in allen Schulformen mit qualifizierten und unterschiedlichen pädagogischen Professionen gewährleistet wird?

Antwort:
Wir wollen allen Schulen den Ausbau zur gebundenen Ganztagsschule ermöglichen. Bei der Gestaltung des Ganztags der Schulen sollen Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, Medien- und Kulturarbeit, Sportvereine und Sozialverbände einbezogen werden.
Wir wollen eine neue Lernkultur mit einer förderlichen neuen Schulstruktur verbinden. Bedarfsgerecht bedeutet für uns, dass jede Schule jedes einmal aufgenommene Kind bis zu einem qualifizierten Schulabschluss fördert. Nicht mehr das Aussortieren und Abschulen, sondern eine individuelle Förderung muss die Schule prägen.
Zentraler Bestandteil des Umgestaltungsprozesses ist eine Qualifizierungsoffensive für guten Unterricht. In allen Schulen muss es multiprofessionelle Teams geben, die die Bildungsarbeit insgesamt unterstützen.
Die Partizipation von Eltern, Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften ist für die Qualität und insbesondere für das Schulklima und die Lernkultur bedeutet. Deshalb wollen wir eine gleichberechtigte Teilhabe an wichtigen Entscheidungen ermöglichen.

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Ganztagsangebote sind ein wichtiger Beitrag für mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit. Viele Familien können sich aber die Beiträge für das Mittagessen nicht leisten und melden ihre Kinder daher nicht für die Ganztagsangebote an.

Frage:
Was wird ihre Partei tun um landesweit ein kostengünstiges bzw. kostenfreies Mittagessen in Tageseinrichtungen für Kinder und Ganztagsschulen gewährleisten zu können?

Antwort:
Für finanziell schwache Eltern darf es keine finanziellen Hinderungsgründe für den Kindergartenbesuch ihrer Kinder geben. So soll das Mittagessen für diese Kinder kostenlos sein, perspektivisch auch für alle anderen Kinder.
An allen Schulen muss es eine ausgewogene, gesunde die individuellen Essgewohnheiten berücksichtigende Mittagsmahlzeit geben. Wir GRÜNEN wollen das Recht auf eine warme Schulmahlzeit im Schulgesetz verankern. Diese Mahlzeit soll perspektivisch kostenlos sein. Kein Kind darf aus sozialen Gründen vom Schulmittagsessen ausgeschlossen sein.

Schulstruktur

Zahlreiche nationale und internationale Studien der letzten Jahre belegen, dass die Strukur unseres Bildungssystems Ungerechtigkeiten beinhaltet und manifestiert.

Frage:
Welche Veränderungen in der Struktur unseres Bildungssystems werden Sie vornehmen, um diese Ungerechtigkeiten und die damit verbundenen sozialen Ausgrenzungen zu überwinden?

Antwort:
Wir GRÜNEN wollen ein gerechtes, Individualität und Leistung fördernden Schulsystem für NRW, das Kinder ermutigt und stärkt. Wir wollen die Schule (unter Berücksichtigung der individuellen örtlichen Gegebenheiten) von Grund auf neu denken und gestalten.

Das vielgliedrige Schulsystem ist längst an seine Grenzen gestoßen. Es fördert weder die starken noch die schwachen Schülerinnen und Schüler, wie es nötig und möglich wäre. Wir wollen Lernbarrieren abbauen und eine gemeinsame Schule für alle Kinder bis zum Ende der Pflichtschulzeit schaffen. Eine Schule der Sekundarstufe II, die zur Fachhochschul- oder allgemeinen Hochschulreife führt bzw. ein berufsbildendes Profil anbietet, schließt sich an.

Beratung / ARGE

Nach unserem Eindruck findet eine unabhängige Beratung, insbesondere im Bereich SGB II fast nicht statt. Gerade Familien mit Kindern und andere Bedarfsgemeinschaften müssen sich aber auf die Rechtsmäßigkeit ihrer Bescheide verlassen können.

Frage:
Wie steht ihre Partei zur Notwendigkeit einer unabhängigen Beratungsstruktur für Empfänger von Grundsicherungsleistungen und würde ihre Partei eine Förderung aus Landes- und/oder EU-Mitteln befürworten?

Antwort:
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass eine unabhängige Beratungsstruktur für Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherungsleistungen notwendig ist. Eine entsprechende finanzielle Förderung würden wir sicherstellen.

Rechte von Menschen mit Behinderung

Artikel 24 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen betont das Recht behinderter Kinder auf ein inklusives Bildungssystem. Es geht um das ungeteilte Miteinander von Anfang an. Im Kindergarten und in der Schule.

Frage:
Was wird ihre Partei in NRW tun, um ein Wunsch- und Wahlrecht der Eltern im Bereich der schulischen Förderung von Kindern mit sozialpädagogischem Förderbedarf zu unterstützen?

Antwort:
GRÜNE streben ein inklusives Schulsystem an, wie es die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung einfordert. Wir wollen die Schulen personell und räumlich so ausstatten, dass sie die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler mit Behinderung umsetzen können. Sonderpädagoginnen und –pädagogen haben ihren festen Platz in den Regelschulen, ebenso Integrationsassistenzen.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Nicht nur Erziehende müssen Kinder und Beruf „unter einem Hut“ bringen. Was sollen die heute über 50jährigen tun, die ihre alten Eltern bzw. Angehörigen betreuen? Sie werden allein gelassen.

Frage:
Wie wird ihre Partei im Falle der Regierungsverantwortung die Vereinbarkeit von Familie und Beruf absichern?

Antwort:

Der Anteil der Menschen, die im Alter Unterstützungsbedarf haben, wird auf Grund der demografischen Entwicklung zunehmen. Für uns GRÜNE ist es wichtig, dass Selbstbestimmung nicht im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit endet, Menschen sollen selbst entscheiden, selbst bestimmen, selbstbestimmt leben. Die räumliche Infrastruktur und die Unterstützung muss deshalb auf die Bedürfnisse von älteren und mobilitätsbeeinträchtigten Menschen ausgerichtet werden. Bestandteile unsere Forderungen sind deshalb u.a. Quartiersstützpunkte als Anlauf-, Informations- und Koordinationsstelle, die in Pantoffelentfernung zu erreichen sind. Ebenso gehört für uns das Modell der „Persönlichen Assistenz“ hierzu, welches Menschen mit Unterstützungsbedarf die größtmögliche Selbstbestimmung ermöglicht. Dieses Modell muss weiter gefördert und ausgebaut werden.
Mit der Förderung dieser Modelle wird das selbstbestimmte Leben länger ermöglicht und Angehörige werden entlastet. Sofern Angehörige sich im Bedarfsfall selbst unterstützend einbringen wollen gehören für uns zur Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von „Familie u. Beruf“ familienfreundliche Arbeitsmodelle wie z.B. Teilzeit, Telearbeit, Sabbatical etc ebenso hierzu. Zudem ist im SGB die Freistellung für die Pflege von Angehörigen verankert.

Familienbildung und Familienberatung

Familienbildung hat ihren Grundauftrag darin, Menschen bei der Gestaltung ihres familiären Lebens in allen Bezügen zu unterstützen. Gerade auch vor dem Hintergrund des Ausbaus der Familienzentren in NRW übernimmt die Familienbildung wichtige präventive Aufgaben.
Einrichtungen der Familienbildung müssen finanziell und personell in die Lage versetzt werden, mit anderen Institutionen wie Tageseinrichtungen für Kinder und Schulen zu kooperieren.

Frage:
Was wird ihre Partei tun, um Einrichtungen der Familienbildung zu unterstützen und zu fördern?

Antwort:
Unser Ziel ist ein kinder-, jugend- und familienfreundliches Klima in NRW. Wir müssen mit allen zur Verfügung stehenden Maßnahmen darauf hin wirken, früh einsetzende Hilfen für Familien auszuweiten. Hierzu gehört für uns, dass die Erziehungskompetenz der Eltern gestärkt wird, Hilfen zur Selbsthilfe geboten werden, Kinder und Jugendliche vor Gewalt geschützt werden sowie Beratung in Krisen und Konfliktfällen bereitgehalten werden. Mit diesem Maßnahmenpaket werden die Bedingungen für das Aufwachsen der Kinder und der Familie verbessert.
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Voraussetzung für die erfolgreiche Arbeit eines Familienzentrums ist die vertraglich geregelte Kooperation mit einer Familienberatungsstelle. Dem Ausbau der Familienzentren in NRW folgt jedoch bislang kein entsprechender Ausbau der Familienberatung.

Frage:
Wie wird ihre Partei im Falle der Regierungsverantwortung den Erhalt und den Ausbau von Familienberatungsstellen sicherstellen?

Antwort:
Immer mehr Kinder wachsen in ausgesprochenen schwierigen sozialen Verhältnissen auf. Jedes vierte Kind lebt in einem einkommensschwachen Haushalt. Mit gezielten Maßnahmen müssen wir stärker als bisher die Armut bekämpfen. Frühe Hilfen sind der Schlüssel zum Erfolg. Für eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Erziehungsberatung, Familienbildung, Stärkung der Erziehungskompetenz von Eltern etc. sind vom Land ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, da u.a. durch den präventiven finanziellen Einsatz weitere Folgekosten vermieden werden können

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