GRÜNE: UN-Konvention – Perspektiven für die Westdeutsche Blindenhörbücherei e.V. in Münster

Bücherei 006 GRÜNE im Gespräch mit der Westdeutschen Blindenhörbücherei e.V.
v.l.n.r.: Dirk Guddorf, Marina Brinkmann, Otto Reiners, Klaus Biehlig und Falk Lenke mit Simulationsbrillen, mit denen beispielhaft ein vermindertes Sehvermögen eines an Diabetischer Retinopathie erkrankten Menschen nachvollzogen werden kann.

Die GRÜNEN erkundigten sich in der Westdeutschen Blindenhörbücherei e.V. in Münster über das aktuelle Angebot und die Perspektiven unter
Berücksichtigung der UN-Behindertenrechtskonvention. Seit Ende März 2009 gilt die UN-Behindertenrechtskonvention auch in Deutschland. „Wir GRÜNEN wollen die schnellstmögliche und umfassende Umsetzung der UN-Konvention und treten dafür ein, dass ein Aktionsplan unter Beteiligung der Menschen mit Behinderung aufgestellt wird“, so Landtagskandidat Otto Reiners.

Blinden und sehbehinderten Menschen ist nach der Konvention eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen. Hierzu gehören nach Artikel 9 der gleichberechtigte Zugang zu Informationen sowie die Gestaltung, die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb zugänglicher Informations- und Kommunikationstechnologien.

Entgegen der Praxis bei den öffentlichen Bibliotheken, die in kommunaler
Trägerschaft sind, hat die Westdeutsche Blindenhörbücherei e.V. seit ihrer Gründung 1955 den Status eines Vereins, der die dringend benötigte öffentliche Förderung (z. Zt. ca. 45% des Etats) nur auf freiwilliger Basis erhält. Mehr als die Hälfte der Finanzmittel müssen in Form von Spenden durch die Betroffenen selbst aufgebracht werden.

Marina Brinkmann von der Blindenhörbücherei erläuterte, dass täglich zurzeit um die 1000 Hörbücher und -zeitschriften als CD die Harkortstraße in Münster verlassen und das bei rund 9000 Nutzerinnen und Nutzern im gesamten Bundesgebiet. Wenn man jedoch bedenkt, dass bundesweit ca. 500.000 sehbehinderte und 165.000 vollblinde Menschen leben, ist der Anteil der bundesweit etwa 30.000 Nutzerinnen und Nutzer immer noch gering. „Uns fehlt
einfach eine bessere technische Ausstattung“ so Brinkmann. „Die CDs für den Versand der Wochenzeitschrift, werden aktuell auf drei Computern selbst vervielfältig, da kommen wir häufig an unsere Grenzen“.

Aus unserer Sicht, so der GRÜNE Vertreter im Sozialausschusses Dirk Guddorf sind Hörbücher und -zeitschriften im DAISY-Format für blinde und sehbehinderte Menschen ein Stück Lebensqualität. Besonders begeistert waren Falk Lenke und Klaus Biehlig davon, dass das DAISY-Format den Betroffenen den Zugang zur Literatur noch vielseitiger und bequemer macht, da man z.B. wie im normalen Buch elektronisch ein Lesezeichen hinterlassen kann oder einfach auch mal querlesen kann, indem man von einem Kapitel zum nächsten
springt.

Einig waren sich die GRÜNEN, dass auf das Angebot an möglichst vielen Orten in der Öffentlichkeit wie z.B. Arztpraxen aufmerksam gemacht werden sollte.
Um eine volle Teilhabe von allen Menschen zu ermöglichen, sollte das Angebot nicht nur für blinde und sehbehinderte Menschen zur Verfügung gestellt werden, sondern perspektivisch auch Menschen mit motorischen Einschränkungen wie z.B. an Multipler Sklerose Erkrankten oder für Menschen, die einfach nicht lesen können.

Die Landesgesetze, so Reiners, seien daraufhin zu überprüfen, inwieweit sie den Vorgaben der UN-Konvention entgegenstehen und zur Umsetzung der Behindertenrechts-Konvention notwendige Änderungen vorzunehmen sind. Die Landtagsfraktion der GRÜNEN habe hierzu einen entsprechenden Antrag in den Landtag eingebracht, der derzeit beraten wird.

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