Landesverfassungsgericht stützt die Demokratie bei der OB-Wahl

Ein demokratisch tragfähiges Ergebnis bei der OB-Wahl lässt sich nur mit einer Stichwahl realisieren! Gut, dass sich CDU und FDP nicht durchsetzen konnten, freut sich Fraktionssprecher Otto Reiners der GRÜNEN Ratsfraktion.

Das Gericht teilt mit dem Urteil die Kritik der GRÜNEN an der schwarz-gelben Landesregierung. Mit dem Gesetz die Stichwahl abzuschaffen, hat die Landesregierung die lokale Demokratie stark geschwächt. Die schwarz-gelbe Landesregierung hat Entgegen jeglicher Rechtsexpertise allein aus parteipolitischen Interessen, die Abschaffung der Stichwahl gesetzlich verankert. Das ausschließliche Ziel von der Landesregierung war es mit der Abschaffung der Stichwahl eigene Kandidatinnen bzw. Kandidaten zu stärken, die bei den letzten Stichtagswahlen häufig nicht zum Zuge gekommen sind. Die letzten Wahlergebnisse haben immer wieder gezeigt, dass es oft mehrere Kandidatinnen bzw. Kandidaten mit nur geringem Stimmenunterschied gab. Nur mit einer Stichwahl lässt sich ein demokratisch tragfähiges Ergebnis erzielen, so Reiners.

Dank des Urteils des NRW-Verfassungsgerichts wird jetzt wieder deutlich demokratischer im Herbst 2020 eine neue Verwaltungsspitze von den Münsteranerinnen und Münsteraner gewählt

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