Bei zukünftigen Baugebieten wird grundsätzlich ein wesentlicher Anteil der entstehenden Nettowohnfläche im Bereich der städtischen Mehrfamilienhausbebauung für die Realisierung gemeinschaftlicher, genossenschaftlicher oder inklusiver Wohnformen zur Verfügung gestellt.
Der Rat hat zugestimmt, dass die Vermarktung von Grundstücken für Gemeinschaftliche Wohnformen über ein kriteriengeleitetes Konzeptverfahren erfolgt. Die Realisierung von Gemeinschaftlichen Wohnformen auf städtischen Grundstücken erfolgt unter der grundsätzlichen Zielsetzung, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Verbunden wurde dies mit einer verbesserten Beratung und Unterstützung der Akteure.
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