Für die Demokratie ein Schlag ins Gesicht

Wir bedauern die Abschaffung der Stichwahl in NRW durch Schwarz-Gelb und gehen davon aus, dass auch der Verfassungsgerichtshof diese Abschaffung kritisch sieht, wenn er aufgrund der schon angekündigten Klage der grünen Landtagsfraktion die Abschaffung der Stichwahl zu beurteilen hat (s. Ausführungen unten).

Sollte der Verfassungsgerichtshof allerdings zu dem Schluss kommen, das Gesetz sei trotz unserer Bedenken verfassungsgemäß ist, so wird unser Kreisverband (also unsere Mitgliedschaft) sich mit der von Ihnen aufgeworfenen Fragestellung befassen und dann eine sicher sachgerechte Entscheidung treffen.

 

Zum Hintergrund:

In seinem Urteil vom 26. Mai 2009 hat der VerfGH NRW die erstmalige Abschaffung der Stichwahl zwar für verfassungsgemäß erklärt. Im vierten Leitsatz des Urteils heißt es aber wörtlich: „Der Gesetzgeber ist gehalten, die Wahlverhältnisse daraufhin im Blick zu behalten, ob das bestehende Wahlsystem den erforderlichen Gehalt an demokratischer Legitimation auch zukünftig zu vermitteln vermag.“

Diesem Auftrag sind CDU und FDP aus grüner Sicht nicht ausreichend nachgekommen. In deren erst vergangenen Dienstag nachgelieferten Begründung für die erneute Abschaffung der Stichwahl finden sich nämlich auch sehr gute Gründe zur Beibehaltung der Stichwahl:

Einerseits wechselte in einem Drittel der Fälle die Führung im zweiten Wahlgang. Die Stichwahl war also offensichtlich nötig, damit der oder die von einer Mehrheit gewünschte*n Kandidat*in, ins Amt gewählt werden konnte. Ferner erzielten bei den vergangenen Kommunalwahlen im Jahr 2015 die siegreichen Kandidatinnen und Kandidaten in allen 43 Stichwahlen in kreisangehörigen Städten und Gemeinden mehr Stimmen als im ersten Wahlgang und kamen so mit höherer Legitimation ins Amt.

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