Grüne: Stadt Münster hat Vorbildfunktion bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung

Pressemitteilung vom 28.05.2015 veröffentlicht auf www.gruene-muenster.de

Bei der Diskussion des Berichts über die Beschäftigung von Menschen mit
Schwerbehinderung bei der Stadt Münster im letzten Personalausschuss verwies
für die Grünen GAL-Ratsherr Otto Reiners auf die Vorbildfunktion der
öffentlichen Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung.
Die Grünen stellten deshalb einen Beschlussvorschlag zur Abstimmung, in dem
es unter anderem hieß: „Die Stadt Münster sieht sich in der Verantwortung
die bislang erreichte Beschäftigungsquote für Menschen mit einer
Schwerbehinderung in den kommenden Jahren deutlich zu steigern und hierzu
geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen. Zur Umsetzung des Ziels fordert die
Stadt Münster alle Gesellschaften mit städtischer Beteiligung auf, auf
freiwilliger Basis die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen weiter zu
erhöhen. Diejenigen städtischen Betriebe, die bislang die gesetzlich
vorgegebene Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderungen nicht erfüllt
haben oder weniger als 6% aufweisen, werden gebeten sich aktiv für die
Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in ihrem Betrieb einzusetzen, um
eine Beschäftigungsquote von mindestens 6% erfüllen zu können.“

Der GAL-Antrag wurde einstimmig angenommen.

Zum Hintergrund:
Mit der Vorlage V/0303/2015 wird von der Verwaltung der Stadt Münster
dargelegt, dass nicht alle Gesellschaften mit städtischer Beteiligung die
gesetzliche Mindestquote zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
erfüllen. Ferner wird in der Vorlage dargestellt, dass die Stadtverwaltung
keinen direkten Einfluss auf die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
bei den städtischen Beteiligungen hat.
Mit dem aktuellen Bericht über die Beschäftigung von Menschen mit
Schwerbehinderung und diesem Gleichgestellten bei der Stadt Münster (vgl.
Vorlage V/0297/2015) teilt die Verwaltung mit, dass der Allwetterzoo die
Pflichtarbeitsplätze für Menschen mit Behinderung nicht alle belegen konnte.
Ebenso haben die Halle Münsterland sowie die Verkehrsservice Service
Gesellschaft Münster mbH die Quote nicht erfüllt.
Wenn städtische Gesellschaften wie beispielsweise der Allwetterzoo, die
Halle Münsterland oder die Verkehrsservicegesellschaft Münster mbH
gegenwärtig nicht einmal die gesetzliche Mindestquote erreichen,
widerspricht dies dem beschlossenen Ziel der Stadt Münster die Teilhaben für
Menschen mit Behinderung zu erhöhen und einen inklusiven Arbeitsmarkt zu
schaffen.
Auch wenn für Betriebe mit städtischer Beteiligung – wie zum Beispiel die
Westfälische Bauindustrie (WBI) -, die weniger als 20 Arbeitnehmer/innen
beschäftigen und eine formale Pflicht zur Beschäftigung Schwerbehinderter
nach dem SGB IX nicht besteht, sollte versucht werden, auch für diese die
Beschäftigungsquote auf freiwilliger Basis zu erreichen.

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