Grüne: Bund vertröstet bei der Eingliederungshilfe klamme Kommunen auf die Zukunft

„Lange haben wir auf eine Beantwortung der von uns Grünen initiierten
Ratsresolution zur finanziellen Entlastung der Kommunen bei der
Eingliederungshilfe warten müssen“, stellt GAL-Ratsherr Otto Reiners,
finanzpolitischer Sprecher seiner Fraktion, fest. Doch nicht nur die Antwort
der Bundesregierung komme spät, auch die finanzielle Entlastung selbst komme
nicht in 2014 und damit später als nach dem schwarzroten Koalitionsvertrag
zu erwarten stand. „Während der Finanzminister für den Bundeshaushalt eine
schwarze Null reklamiert, werden die klammen Kommunen erneut auf die Zukunft
vertröstet“, kritisiert die Münsteraner Bundestagsabgeordnete Maria
Klein-Schmeink.

Durch die Verzögerungen bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes saniere
der Bund seinen Haushalt zu Lasten der Kommunen. Zudem ist die jetzt
zugesagte einmalige Soforthilfe, die über einen höheren Anteil der Gemeinden
an der Umsatzsteuer und über eine erhöhte Beteiligung an den Kosten der
Unterkunft erfolgt, immer noch nicht ausreichend, um das seit Jahren
bestehende strukturelle Defizit auszugleichen.

Reiners: „Die Stadt Münster hat aus dem städtischen Haushalt über die
Landschaftsumlage 68,4 Mio. EUR an den Landschaftsverband gezahlt, wovon der
größte Teil auf die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
entfällt. Eine angemessene Entlastung wäre gegeben, wenn der Bund im neuen
Bundesteilhabegesetz eine dauerhafte finanzielle Entlastung verankert, diese
müsste mindestens 50 % der Kosten übernehmen. Kritisch wird von den Grünen
auch gesehen, dass der Gesetzentwurf die sogenannte Dynamisierung der
finanziellen Entlastung nicht berücksichtigt. Bekannt ist doch, dass seit
Jahren die Anzahl der Fälle auf Grund der demografischen Entwicklung in der
Eingliederungshilfe steigen. Die finanzielle Entlastung muss die steigende
Fallzahl berücksichtigen.“

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