GRÜNE fordern eine stärkere Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung

Veröffentlicht am 05. August 2010 auf www.gruene-muenster.de

„Wir fordern schon seit langem eine stärkere Beteiligung des Bundes an den Kosten von Unterkunft und Heizung für Hartz-IV-Empfänger/innen. Von den Gesamtkosten der Unterkunft übernimmt der Bund derzeit nämlich nur 23,6 %“, stellen die GAL-Ratsmitglieder Gisela Holtz und Otto Reiners die Position der Grünen dar. Den Kommunen helfe es nicht, wenn jetzt eine Expertengruppe des Bundesarbeitsministeriums vorschlage, dass künftig die Städte in einer Satzung festlegen können, in welcher Höhe die Wohnungskosten übernommen werden und welche Standards eingehalten werden sollen. Bislang schreibe das Gesetz nur vor, dass „angemessene“ Unterkunftskosten erstattet werden müssen.

Die angedachte Änderung wird nicht dazu führen, so die beiden Grünen Holtz und Reiners, dass der Bund sich endlich angemessen an der Finanzierung der Kosten für Unterkunft und Heizung von Hartz-IV-Empfänger/innen beteiligt. Fakt sei vielmehr, dass die Verantwortung weiter auf die Städte und Gemeinden abgeschoben werde. Aber auch die im Koalitionsvertrag von CDU und FDP vorgesehene Pauschalisierung sei keine Lösung, weil sie gerade Städte wie Münster mit hohen Mietkosten benachteilige.

Zum Hintergrund:
An die 10.600 sogenannte Bedarfsgemeinschaften gibt es derzeit in Münster, in denen rund 22.500 Hilfebedürftige wohnen; diese Zahl ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Die Stadt bezahlte im Jahr 2008 rund 32,3 Millionen EUR für Unterkunft und Heizung und wird vermutlich 2010 aufgrund steigender Energiekosten ca. 36,1 Millionen zahlen müssen.

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